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Wing-Surf.at
By Stefan Spiesberger& Heinar Brandstötter
Marktplatz 15
5310 Mondsee
Rechtliches:
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Datenschutz:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wing-Surf.at
By Stefan Spiesberger& Heinar Brandstötter
Marktplatz 15
5310 Mondsee
Teilnahmebedingungen und Haftung
Der Teilnehmer wird besonders auf folgendes hingewiesen:
-
Beim Wingsurfern und Kitesurfen handelt es sich um risikoreiche Sportart
-
es besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr, sowohl in der eigenen Person, als
auch bei Dritten
-
der Kunde hat den Anweisungen der Veranstalter und Wingsurf Guide unmittelbar und unbedingt Folge zu leisten.
-
bei anweisungswidrigem Verhalten wird seitens des Veranstalters weder für Personen noch für Sachschäden gehaftet
Voraussetzungen zur Teilnahme sind gute Schwimmkenntnisse (mindestens 30 Minuten) und eine sportliche Belastbarkeit. Der Teilnehmende erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen das Ausüben von Wing bzw Kitesurfen besteht. Bei möglichen Beschwerden empfehlen wir den Hausarzt zu kontaktieren.
Zur Teilnahme am, Wingsurfcamp ist jeder berechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei einem Minderjährigen hat die Anmeldung schriftlich oder mündlich mit Einverständnis des Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Damit erklärt der Erziehungsberechtigte sein Kind für selbstverantwortlich genug, um bei den Kursen teilzunehmen. Der Veranstalter übernimmt über minderjährige Teilnehmer keine Aufsichtpflicht, abgesehen von den gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten.
Die Teilnahme am Wingsurfcamp, sowie die Inanspruchnahme aller angebotenen Leistungen, weiters die Anreise und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Gefahr, Verantwortung und Kosten des Teilnehmers.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gefahren, die zwangsläufig mit Wingsurfern verbunden sind. Der Teilnehmer nimmt diese Gefahren in Kauf.
Weiters übernimmt der Veranstalter keine Haftung über Schäden, die dem Teilnehmer während der Ausübung des Sportes durch das Verschulden anderer Kursteilnehmer oder Dritter entstehen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer.
Der Teilnehmer hat das ihm zur Verfügung gestellte Material sorgsam und ordnungsgemäß zu behandeln. Der Teilnehmer haftet bei grob fahrlässiger Beschädigung und Verlust.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, aufgetretene Leistungsstörungen sofort an die Geschäftsleitung zu melden.
Werden zur Durchführung einer Veranstaltung andere Unternehmen mit Einzelleistungen beauftragt, so übernimmt die Haftung das jeweilige Unternehmen für die im Zusammenhang mit der Einzelleistung stehenden Ansprüche.
Unserseits erfolgt eine Haftung für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Kurse.
Der Veranstalter, ihre Gesellschafter und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur soweit, als eine Versicherung- ohne beim Veranstalter Rückgriff zu nehmen – für den Schaden aufkommt. Jede darüber hinausgehende Haftung des Veranstalters ist für Schäden des Kursteilnehmers ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Kursteilnehmer übernommen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, Zeitpunkt des Schadenseintrittes, Person des Schädigers und des Geschädigten, Umstand der Schädigungshandlung bzw. des schädigenden Ereignisses sowie deren Ursachen und Art.
Der Veranstalter ist gegen Haftpflicht versichert.
Sicherheit und Sorgfaltspflicht:
Den Anweisungen des Wingsurfguides ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen des Guides oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufes ist der Guide berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen.
Falls die Sicherheit, bei durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Guides oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, kann der Guides den Kursteilnehmer von dem Kurs ausschließen.
Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
Anmeldung und Zahlungsmodalitäten
Die Anmeldung kann elektronisch mittels E-Mail, Buchungsformular, schriftlich oder mündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Teilnehmer auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von der Kursteilnahme ist jederzeit möglich. Diese muss schriftlich erfolgen. Diese tritt mit Eintreffen beim Veranstalter in Kraft.
Stornokosten
Stornieren ist bid drei Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach fallen 70% des Gesamtbetrages an.
Wir behalten uns vor, dass bei ( Covit 19 MaMaßnahmen / unmöglichen Wetterverhältnissen/ Erkrankung der Kursleiter bzw. Quarantäne) der Veranstaltungstermin verschoben werden kann. Hierbei kann man sich entweder auf
Gewährleistung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruchs auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Mängelanzeige ist bei der Geschäftsführung vorzunehmen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder geringer zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der Geschäftsführung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Der Teilnehmer hat Ansprüche wegen mangelhaften Leistungen und nachträglichen Unmöglichkeiten innerhalb eines Monats nach Beendigung des Kurse gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Danach können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer die oben genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
Versicherungen
Für den Abschluss von Versicherungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich
Geltendmachung von Ansprüchen
Der Teilnehmer kann Ansprüche gegen den Veranstalter gerichtlich ausschließlich beim zuständigen Gericht in Neusiedl (Österreich) geltend machen. Österreichisches Recht ist anzuwenden.
Datenschutz
Ihre Daten werden nicht an dritte weiter gegeben und werden nur von uns ( wing-surf. at ) zur Weitergabe von Kursinformationen verwendet.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. der übrigen Bestimmungen der AGBs (allgemeine Geschäftsbedingungen).